Unfallwagen verkaufen: Leitfaden für maximale Restwert-Erlöse
Nach einem Verkehrsunfall herrscht oft große Verunsicherung: Soll das beschädigte Fahrzeug in einer Werkstatt instandgesetzt werden, lohnt sich die Auszahlung des Gutachtenbetrags (fiktive Abrechnung) oder ist der direkte Verkauf des Unfallautos die finanziell lukrativste Lösung? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den maximalen Gesamterlös aus Versicherungsauszahlung und Unfallwagenankauf erzielen.
1. Fiktive Abrechnung: Das lukrative Modell bei unverschuldetem Unfall
Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt (Haftpflichtschaden), haben Sie das gesetzliche Recht, den Schaden auf Basis eines unabhängigen Kfz-Sachverständigengutachtens fiktiv abzurechnen:
- Versicherungsauszahlung: Die gegnerische Versicherung zahlt Ihnen die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten (netto ohne Mehrwertsteuer) direkt auf Ihr Bankkonto aus.
- Verkauf des Unfallfahrzeugs: Das unreparierte Unfallfahrzeug verkaufen Sie eigenständig an einen spezialisierten Ankäufer wie My-Auto-Export.de.
- Finanzieller Vorteil: Die Summe aus der Versicherungsauszahlung und unserem hohen Ankaufspreis liegt in vielen Fällen spürbar über dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall!
| Kriterium | Reparatur in Werkstatt | Fiktive Abrechnung + Verkauf an uns |
|---|---|---|
| Finanzieller Gesamtertrag | Repariertes Auto mit merkantilem Minderwert | Volle Gutachtensumme + Bestpreis für Restwert |
| Wirtschaftlicher Totalschaden (130%-Regel) | Reparatur wird von Versicherung abgelehnt | Optimale Lösung ohne Reparaturstress |
| Fahrzeugzustand & Schäden | Aufwendige Instandsetzung & Wartezeiten | Ankauf in jedem Zustand (auch Totalschaden) |
| Abholung & Entlastung | Werkstattkoordination nötig | Kostenlose Abholung direkt am Unfallort / Hof |
2. Die 130%-Regel & Restwertbörsen der Versicherungen
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % (die sogenannte 130%-Grenze), liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung zahlt in diesem Fall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem ermittelten Restwert.
Wichtig zu wissen: Sie sind gesetzlich keinesfalls verpflichtet, Ihr Fahrzeug an den Restwertaufkäufer aus der regionalen Versicherungsbörse zu übergeben. Unser Angebot bei My-Auto-Export.de übertrifft die inländischen Restwertgebote der Versicherungen durch unsere direkten Exportkanäle sehr häufig deutlich!
3. Warum sich der Verkauf an My-Auto-Export.de lohnt
Über unseren spezialisierten Unfallwagen Ankauf kaufen wir beschädigte Fahrzeuge aller Art an:
- Fahrzeuge mit Frontschaden, Heckschaden oder Seitenschaden.
- Autos mit ausgelösten Airbags, Achsschäden oder verzogenem Rahmen.
- Wirtschaftliche und technische Totalschäden.
- Fahrzeuge mit Brand- oder Wasserschäden sowie Hagelschäden.
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